Compliance

10. Compliance gem. Hinweisgeberschutzgesetz

Dirk Becker Entertainment GmbH Hinweisgebersystem

Integrität, Verlässlichkeit, Respekt und Vertrauen haben für DIRK BECKER ENTERTAINMENT höchste Priorität. Diese Werte sind integraler Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns und wichtige Voraussetzungen für unseren unternehmerischen Erfolg und für das Vertrauen unserer Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartner und Aktionäre.

DIRK BECKER ENTERTAINMENT duldet keine Verstöße gegen geltendes Recht, interne Richtlinien oder den DIRK BECKER ENTERTAINMENT Verhaltenskodex (Code of Conduct). Daher ist es wichtig, so rasch wie möglich vom potenziellen Fehlverhalten eigener Mitarbeitender oder Lieferanten zu erfahren und dieses zu unterbinden.

Group Compliance bei CTS EVENTIM betreibt hierzu ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für die DIRK BECKER ENTERTAINMENT GmbH. Mitarbeitende sowie Dritte, darunter Kunden und Lieferanten, haben damit die Möglichkeit, über vertrauliche Meldewege auf mögliche Verstöße hinzuweisen und so zu deren Aufklärung beizutragen.

Prinzipien

Tragende Säule des Hinweisgebersystems ist das Prinzip des fairen Verfahrens. Dazu gehört auch, dass Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation bestehen.

DIRK BECKER ENTERTAINMENT wird keine Maßnahmen ergreifen, um die Identität von anonymen Hinweisgebenden in Erfahrung zu bringen. Auch die Benachteiligung von Hinweisgebenden und allen Personen, die zur Untersuchung potenziellen Fehlverhaltens im Unternehmen beitragen, wird nicht toleriert.

Untersuchungen werden grundsätzlich mit höchster Vertraulichkeit und unter Wahrung der Anonymität der Hinweisgebenden durchgeführt. Für die Betroffenen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß nachgewiesen ist. Informationen werden in einem fairen, zügigen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Wie werden Meldungen bearbeitet?

Group Compliance prüft alle eingehenden Meldungen auf mögliche schwerwiegende Regelverstöße durch Mitarbeitende oder Lieferanten der DIRK BECKER ENTERTAINMENT GmbH.

Die Hinweise werden zeitnahbearbeitet und sorgfältig und systematisch ausgewertet. Sofern sich ein Anfangsverdacht für einen möglichen Verstoß ergibt, wird eine geeignete (interne oder externe) Stelle mit der Untersuchung des Falles beauftragt. Anschließend werden die Untersuchungsergebnisse durch Group Compliance bewertet und bei festgestelltem Fehlverhalten wird eine Sanktionsempfehlung ausgesprochen. Gegebenenfalls werden die Strafverfolgungsbehörden informiert. 

Hinweisgebende werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften zeitnah über den Bearbeitungsstand und das Ergebniseiner möglichen Untersuchung informiert.

Mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße einschließlich gravierender Risken können ebenfalls über das Hinweisgebersystem an Group Compliance gemeldet werden. Group Compliance informiert dann die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt prüfen und bearbeiten.

Eine Meldung abgeben

Unser Hinweisgebersystem bietet verschiedene Wege, um potenzielles Fehlverhalten zu melden.

Unabhängig davon besteht ein gesetzlich verankertes Recht sich, wie unten beschrieben, jederzeit an die zuständigen Behörden zu wenden.

10.1. Onlinemeldeweg: Compliance Helpline

Es gibt die Möglichkeit, über die internetbasierte, mehrsprachige Kommunikationsplattform Compliance Helpline eine Meldung abzugeben. Das System ist vertraulich und geschützt. DIRK BECKER ENTERTAINMENT nutzt hierfür ein vom CTS Eventim-Konzern zur Verfügung gestelltes Hinweisgebersystem der Firma Deloitte.

Eingehende Hinweise werden zunächst von Deloitte-Analysten gesichtet, in einem Bericht zusammengefasst und zeitnah an die zuständige Stelle (Group Compliance) bei CTS Eventim und DIRK BECKER ENTERTAINMENT weitergeleitet.

Dort prüft Group Compliance die Hinweise und leitet, insoweit möglich und erforderlich, eine Untersuchung ein.

Ablauf:

10.1.1 Meldung

Der Hinweisgeber, ob extern oderintern, hat drei Möglichkeiten zur Meldung.

·Vollständig anonym: Weder Deloitte noch DIRK BECKER ENTERTAINMENT hat Kenntnis von der Identität der Hinweisgebenden.

·Vertraulich: Nur Deloitte kennt die Identität

·Eingeschränkt vertraulich: Deloitte; Group Compliance und die zuständige Stelle bei DIRK BECKER ENTERTAINMENT kennen die Identität.

10.1.2 Bearbeitung bei Deloitte

Qualifizierte Deloitte-Mitarbeitende nehmen die Meldung entgegen. Die Meldung wird auf Wunsch der Hinweisgebenden anonymisiert und der zuständigen Stelle (Group Compliance)bei CTS Eventim und DIRK BECKER ENTERTAINMENT als Bericht zur Verfügung gestellt. Nicht relevante Daten werden gelöscht.

10.1.3 Bearbeitung durch die zuständige Stelle (Group Compliance) bei CTS EVENTIM

Alle Hinweisgebenden-Meldungen werden durch die zuständige Stelle (Group Compliance) bei CTS Eventim und DIRKBECKER ENTERTAINMENT bearbeitet. Diese leitet, insoweit möglich und erforderlich, eine Untersuchung ein.

Eine Meldung abgeben

10.2. Per E-Mail

Die zuständige Stelle bei DIRK BECKER ENTERTAINMENT ist per E-Mail an info@dbe.ag erreichbar.

10.3. Postalisch, telefonisch und persönlich (auf Deutsch und Englisch)

Postanschrift:

Dirk Becker Entertainment GmbH
Schanzenstraße 37
51063 Köln
Deutschland

Tel. +49 221 968 10 60

Bitte vorab einen Termin per E-Mail an info@dbe.ag vereinbaren.

10.4. Externer Meldeweg (für Deutschland)

Nach dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) besteht alternativ die Möglichkeit, sich jederzeit auch an externe Meldestellen zu wenden. Jedoch wird das Anliegen bei einer internen Meldung häufig schneller und direkter bearbeitet.

Weitere Informationen zu den Meldewegen sind bei den Ansprechpartnern von Group Compliance unter den oben genannten Kontaktdaten erhältlich.

Detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten einer externen Meldung gibt es auch beim Bundesamt für Justizunter BfJ -Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de).

Weitere externe Meldestellen sind unter anderem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“)und beim Bundeskartellamt gelistet.

 

Stand: 18. März 2024