FAQ

Allgemein

Welche Gegenstände (Taschen etc.) können mitgeführt werden?

Um lange Wartezeiten beim Einlass (Taschenkontrollen, Impfnachweise, Bodycheck) zu vermeiden, bitten wir Sie rechtzeitig zu unseren Konzerten anzureisen. Beschränken Sie sich auf wesentliche Gegenstände wie Handy, Schlüssel, Portemonnaie etc. und verzichten Sie auf große Taschen, Handtaschen und Rucksäcke. Dies erleichtert den Ordnungskräften ihre Arbeit und beschleunigt das Einlassverfahren. Handtaschen bis maximal Din A4 Format sind erlaubt.

Hinweis: Bei Großveranstaltungen können die Vorschriften abweichen. Bitte informieren Sie sich kurz vor der Veranstaltung im jeweiligen Termin auf unserer oder der Website der Halle.

Wie lauten die aktuellen Corona-Regeln für mein Konzert?

Die aktuellen Corona-Regeln für Ihr Konzert entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Künstler unter dem Punkt Events.

Wie kann ich die Rückerstattung meines Veranstaltergutscheins beantragen?

Ab dem 01.01.2022 können Sie über den folgenden Link Ihren Gutschein einlösen: https://www.eventim.de/help/promoter-voucher-redemption/ Sie haben dort die Möglichkeit mit Ihrem Gutschein Code eine andere Veranstaltung von uns zu buchen oder sich den Gutscheinbetrag auszahlen zu lassen.

Gibt es Sicherheits- und Gesundheitskontrollen, bzw. Präventionsmaßnahmen bei den Konzerten?

Bei Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst statt. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, die Vorlage eines aktuellen negativen Tests auf das Coronavirus (SARS-CoV2), der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder eines geeigneten Immunisierungsnachweises (Nachweis der vollständigen Impfung oder einer vollständig ausgeheilten Infektion mit dem Coronavirus einschließlich ggf. erforderlicher Nachimpfungen) zu verlangen sowie angemessene Gesundheitskontrollen, wie z.B. Temperaturmessungen zur Erkennung einer Infektion mit dem Coronavirus, durchzuführen, sofern dies nach der vom Veranstalter vorzunehmende Prognose im Hinblick auf die von der COVID-19-Pandemie (einschließlich Mutanten und Varianten) ausgehenden Gesundheitsgefahren angemessen erscheint. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern sowie den Besucher vom weiteren Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände auszuschließen, wenn der Besucher:

a. nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen (siehe hierzu die Hausordnung) bei sich führt; oder
b. weder einen aktuellen negativen Test auf das Coronavirus, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, noch einen geeigneten Immunisierungsnachweis (Nachweis der vollständigen Impfung oder einer vollständig ausgeheilten Infektion mit dem Coronavirus einschließlich ggf. erforderlicher Nachimpfungen) vorlegt, oder
c. eine erhöhte Körpertemperatur aufweist oder sich weigert, seine Körpertemperatur messen zu lassen, oder
d. ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Besuchers oder anderer Besucher darstellt (z.B. bei aggressivem Verhalten, bei fehlendem Nachweis der Zutrittsberechtigung); oder
e. gegen die AGB in sonstiger Weise verstößt.

Wir behalten uns das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Veranstaltung und die Gesundheit der Besucher zu gewährleisten.

a. Der Veranstalter kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zu entsprechen. Beispielsweise kann der Veranstalter anordnen: Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen vor und auf dem Veranstaltungsgelände;
b. Einhaltung von Hygieneregeln (Abstandsgebote, Desinfektionsmaßnahmen etc.) und Befolgen eines Schutz- und/oder Hygienekonzepts;
c. Mitwirkung an Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Messung der Körpertemperatur;
d. Mitteilung von personenbezogenen Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, vor der Anreise und vor dem Beginn der Veranstaltung, wobei der Veranstalter insbesondere - unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Datenschutzrechts - berechtigt ist, diese Daten an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) zu übermitteln;
e. Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis bzw. Ausschluss von infektiösen Krankheiten (z.B. SARS-CoV-2-Virus einschließlich mutierter Virusformen);
f. Vorlage von sonstigen Belegen und Nachweisen, die zur Beförderungsicherheits- oder gesundheitsbezogener Aspekten dienlich und angemessen sind.

Ich möchte gern auf der Bühne einen Heiratsantrag machen bzw. zum Geburtstag gratulieren. Ist das möglich?

Es erreichen uns täglich eine Vielzahl an individuellen Überraschungsanfragen. Um hier niemanden zu benachteiligen oder zu bevorzugen, können wir Ihrem Wunsch leider nicht nachkommen.  

Was beinhaltet mein VIP Ticket?

Bitte informieren Sie sich hier auf www.eventim.de oder www.ticketmaster.de über die genauen Details.

Zusätzlich werden zum Teil auch VIP-Tickets von der jeweiligen Veranstaltungsstätte angeboten. Bitte kontaktieren Sie dafür direkt die Veranstaltungsstätte.

Wen kann ich kontaktieren, wenn ich mein Ticket verloren habe?

Bitte wenden Sie sich dafür an info@dbe.ag.

Die Veranstaltung wurde abgesagt/verlegt. Was muss ich beachten?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Tickets zurückzugeben. Bitte wenden Sie sich dafür an die Vorverkaufsstelle, bei der Sie Ihre Tickets erworben haben. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wie alt muss mein Kind sein, um an einer Veranstaltung teilnehmen zu können?

Kleinkinder unter 6 Jahren ist der Einlass zu einem Rock/Pop Konzert nicht gestattet, auch nicht mit eigenem Ticket. Ausgeschlossen davon sind Kinderveranstaltungen, kindgerechte Konzerte- /Theaterveranstaltungen etc.  

Für Kinder ab 6 Jahren folgen Sie bitte unseren Jugendschutzbestimmungen.

Ich kann nicht teilnehmen. Darf ich meine Tickets weiterkaufen?

Hier gilt im Allgemeinen das Weiterverkaufsgebot. Wenn es sich um nicht personalisierte Tickets handelt, können Sie jedoch versuchen Ihre Tickets über den Fansale (www.fansale.de) zu veräußern.

Kann ich meine gekauften Tickets umtauschen oder zurückgeben?

Nein. Gekaufte Tickets sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Für über unsere Website erworbene Tickets für Veranstaltungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum stattfinden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 kein Widerrufsrecht. Eine Ausnahme stellt hier nur die Absage oder Verlegung einer Veranstaltung dar.

Wo kann ich meine Tickets erwerben?

Grundsätzlich empfehlen wir die Tickets stets über www.eventim.de und www.ticketmaster.de an den bekannten Vorverkaufsstellen zu erwerben.

Wie lang geht die Veranstaltung?

Wir bitten um Verständnis, dass wir hierzu keine verbindliche Aussage treffen können. Die Dauer eines Konzerts variiert von Künstler zu Künstler.

Ich habe einen Behindertenausweis. Wie erhalte ich mein Ticket für mich und eine Begleitperson?

Bitte nutzen Sie hierfür folgende Übersicht: Tickets für Personen mit Handicap

Wann ist Einlass, wann beginnt das Konzert?

In unserem Kalender-Bereich erhalten Sie stets Informationen zu den Einlass- und Show-Zeiten kurz vor der Veranstaltung.

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Kontakt

Dirk Becker Entertainment